In der Regelbetreuung übernehmen wir in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße alle Aufgaben, die sich aus § 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben. Dazu zählen insbesondere
Die Umsetzung erfolgt auf der Basis eines individuellen Leistungskatalogs, der flexibel an den betriebsspezifischen Bedarf angepasst werden kann. Die Dokumentation erfolgt im SIAM-Onlineportal und ist dadurch für den Unternehmer transparent und jederzeit nachvollziehbar.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner stellen wir zudem die Arbeitsmedizinische Betreuung sicher. Die Betriebsärzte unterstützen die Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dazu zählen insbesondere
Die Sicherheitstechnische und die Arbeitsmedizinische Betreuung können eng verknüpft in Anspruch genommen werden, aber auch unabhängig als getrennte Teilleistungen.
Wir beraten Sie gerne:
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